Weitere Entscheidung unten: VK Brandenburg, 23.07.2002

Rechtsprechung
   VK Brandenburg, 31.01.2003 - VK 37/02 , VK 39/02 , VK 41/02   

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https://dejure.org/2003,25392
VK Brandenburg, 31.01.2003 - VK 37/02 , VK 39/02 , VK 41/02 (https://dejure.org/2003,25392)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 31.01.2003 - VK 37/02 , VK 39/02 , VK 41/02 (https://dejure.org/2003,25392)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 31. Januar 2003 - VK 37/02 , VK 39/02 , VK 41/02 (https://dejure.org/2003,25392)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfung des Vergabeverfahrens betreffend den Umbau einer denkmalgeschützten SS-Kaserne zu einer Fachhochschule der Polizei; Anforderungen an die Bestimmtheit der Ausschreibungsbedingungen; Bestimmung der Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Rüge im Rahmen der ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Leistungsbeschreibung: Inhalt der funktionalen Leistungsbeschreibung

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.07.1995 - VII ZR 142/94

    Ergänzende Auslegung eines Bauvertrags

    Auszug aus VK Brandenburg, 31.01.2003 - VK 37/02
    Da die Urkalkulation selbst nicht Inhalt des Angebotes ist (BGH, BauR 1995, 842), sich daraus nur der kalkulatorisch ermittelte Preis ergibt, kann der Auftraggeber daraus keine Unvollständigkeit des Angebots ableiten.
  • OLG Brandenburg, 03.08.1999 - 6 Verg 1/99

    Leistung nicht eindeutig beschrieben: Auftraggeber muss nachbessern!

    Auszug aus VK Brandenburg, 31.01.2003 - VK 37/02
    Der weiteren Gewährung von Akteneinsicht bedurfte es zur Wahrung der Rechte der Beigeladenen nicht (OLG Brandenburg NVwZ 1999, 1142, 1148), weil ihr Angebot im Rahmen des Vergabevorschlags durch den Auftraggeber als das wirtschaftlichste (§ 97 Abs. 5 GWB) bewertet worden war.
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 85/97

    Ausschluß eines Angebots wegen Änderung der Verdingungsunterlagen; Aufbürdung

    Auszug aus VK Brandenburg, 31.01.2003 - VK 37/02
    Mit Rücksicht auf dieses Regelungsziel geht auch der Bundesgerichtshof davon aus, dass jede Änderung an den Verdingungsunterlagen zwingend den Angebotsausschluss nach sich zieht (BGH, BauR 1998, 1249).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2000 - Verg 21/00

    Ausschluß von nicht der Leistungsbeschreibung entsprechenden Angeboten

    Auszug aus VK Brandenburg, 31.01.2003 - VK 37/02
    Nur ein solches Verständnis wird auch dem Normenzweck der Vorschriften gerecht, durchsichtige, in den ausgewiesenen Leistungspositionen identische und miteinander ohne weiteres vergleichbare Vertragsangebote zu gewährleisten, um so einen echten fairen Wettbewerb unter den Bietern sicherzustellen (OLG Düsseldorf, IBR 2001, 75).
  • OLG Brandenburg, 28.11.2002 - Verg W 8/02

    Nachprüfungsantrag zulässig bei "anonymer" Verbandsrüge?

    Auszug aus VK Brandenburg, 31.01.2003 - VK 37/02
    Unter Bezugnahme auf den Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts ­ Verg W 8/02 ­ vom 24. September 2002 wurde der Beigeladenen der Vergabevermerk in den die beiden Antragstellerinnen zu 2.) und 3.) betreffenden Teilen mit Schreiben der Vergabekammer vom 17. Januar 2003 übersandt.
  • BayObLG, 16.09.2002 - Verg 19/02

    Ausschluss des Angebots im Vergabeverfahren bei Änderungen an

    Auszug aus VK Brandenburg, 31.01.2003 - VK 37/02
    Durch den Hinweis der Antragstellerin zu 3.) in dem Begleitschreiben zu ihrem Angebot werden die Verdingungsunterlagen geändert (vgl. BayObLG, Beschluss vom 16. September 2002 ­ Verg 19/02).
  • VK Brandenburg, 23.07.2002 - VK 41/02

    Überprüfung des Vergabeverfahrens betreffend den Umbau einer denkmalgeschützten

    Auszug aus VK Brandenburg, 31.01.2003 - VK 37/02
    Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft VK 37/02 VK 39/02 VK 41/02.
  • OLG Brandenburg, 28.11.2002 - Verg W 8/02

    Nachprüfungsantrag zulässig bei "anonymer" Verbandsrüge?

    Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluß der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 23.07.2002 - VK 37/02; VK 39/02; VK 41/02 - aufgehoben.

    Der Auftraggeber übersandte den übrigen 21 Bewerbern - darunter den Antragstellerinnen und der Beigeladenen - am 26.2.2002 Ausschreibungsunterlagen, insbesondere Leistungs- und Baubeschreibung (Bl. 104-141 VK 37/02), Raumbuch und Pläne (Bl. 142-168 VK 37/02), und forderte sie zur Angebotsabgabe auf.

    Die Antragstellerin zu 1.) übersandte der Vergabestelle mit Schreiben vom 13.3.2002 und nach einem gemeinsamen Ortstermin am 15.3.2002 - mit Schreiben vom 26.3.2002 Fragenkataloge zur Ausschreibung (Bl. 90-94 VK 37/02).

    Während der ursprünglich bis zum 12.4.2002 laufenden Angebotsfrist ergaben sich bei den Bietern insgesamt 184 Fragen, auf die die Vergabestelle mit Schreiben vom 19.3.2002, 25.3.2002, 9.4.2002, 10.4.2002 und 16.4.2002 (Bl. 176-216 VK 37/02) antwortete.

    Mit an das Ministerium der Finanzen gerichtetem Schreiben vom 2.4.2002 (Bl. 95- 99 VK 37/02) erklärte der Bauindustrieverband Berlin-Brandenburg e. V., dessen Mitglied die Antragstellerin zu 1.) ist, er habe von einigen Mitgliedern erfahren, daß die Ausschreibung unpräzise sei, so daß von vielen Bietern Fragen zur Aufklärung des Ausschreibungsinhalts gestellt würden.

    Mit weiterem Schreiben vom 17.4.2002 (Bl. 100-102 VK 37/02) beanstandete der Bauindustrieverband, daß aufgrund der erheblichen Unsicherheiten seitens der Bieter weder eine saubere Kalkulation erfolgen noch vergleichbare Angebote vorgelegt werden könnten.

    Mit Schreiben vom 9.4.2002 (Bl. 169 VK 37/02) verlängerte die Vergabestelle die Angebotsfrist vom 12.4.2002 bis zum 19.4.2002.

    Die Antragstellerin zu 1.) forderte die Auftraggeberin mit Anwaltsschreiben vom 6.5.2002 (Bl. 216-218 VK 37/02) zur Aufhebung der Ausschreibung auf.

    Die Vergabestelle erwiderte mit Schreiben vom 14.5.2002 (Bl. 219 VK 37/02), dass die Antragstellerin - ebenso wie neun weitere Bieter - zum Submissionstermin ein prüffähiges Angebot eingereicht habe.

    Mit Schreiben vom 20.6.2002 (Bl. 87-88 VK 37/02) informierte die Vergabestelle die Antragstellerin zu 1.) darüber, daß ihr Angebot nicht berücksichtigt werden solle, weil ein niedrigeres Hauptangebot vorliege.

  • OLG Brandenburg, 19.09.2003 - Verg W 4/03

    Funktionale Leistungsbeschreibung: Notwendiger Inhalt des Angebotes

    Ein weiteres Nachprüfungsverfahren wurde durch die Bieterin H...-D...-H... GmbH (vormalige Antragstellerin zu 1.) eingeleitet (VK 37/02).
  • OLG Brandenburg, 19.09.2003 - VK 39/02
    Ein weiteres Nachprüfungsverfahren wurde durch die Bieterin H...-D...-H... GmbH (vormalige Antragstellerin zu 1.) eingeleitet (VK 37/02).
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Rechtsprechung
   VK Brandenburg, 23.07.2002 - VK 41/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,58535
VK Brandenburg, 23.07.2002 - VK 41/02 (https://dejure.org/2002,58535)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 23.07.2002 - VK 41/02 (https://dejure.org/2002,58535)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 23. Juli 2002 - VK 41/02 (https://dejure.org/2002,58535)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung des Vergabeverfahrens betreffend den Umbau einer denkmalgeschützten SS-Kaserne zu einer Fachhochschule der Polizei; Anforderungen an die Bestimmtheit der Ausschreibungsbedingungen; Bestimmung der Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Rüge im Rahmen der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Brandenburg, 28.11.2002 - Verg W 8/02

    Nachprüfungsantrag zulässig bei "anonymer" Verbandsrüge?

    Verg W 8/02 Brandenburgisches Oberlandesgericht VK 37/01 / VK 39/02 / VK 41/02 Vergabekammer des Landes Brandenburg.

    Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluß der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 23.07.2002 - VK 37/02; VK 39/02; VK 41/02 - aufgehoben.

    Nach der Vorbemerkung zur Leistungsbeschreibung (Bl. 83-86 VK 41/02) ist in Los 1 der Um- und Ausbau der Fachhochschule sowohl für 150 Anwärter pro Jahrgang (Variante A) als auch für 280 Anwärter pro Jahrgang (Variante B) pro Jahrgang beschrieben.

    Die Auftraggeberin informierte, wiederum mit Schreiben vom 20.6.2002, auch die Antragstellerin zu 3.), daß ihr Angebot ausgeschlossen werde, weil es unzulässige Änderungen an den Verdingungsunterlagen enthalte und unvollständig sei (Bl. 433-434 VK 41/02).

  • OLG Brandenburg, 19.09.2003 - Verg W 4/03

    Funktionale Leistungsbeschreibung: Notwendiger Inhalt des Angebotes

    Verg W 4/03 Brandenburgisches Oberlandesgericht 005 VK 39/02 und VK 41/02 Vergabekammer des Landes Brandenburg.

    Unter Zurückweisung der sofortigen Beschwerde der Beigeladenen wird auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin zu 3. der Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 31.1.2003 (VK 39/02 und VK 41/02) teilweise abgeändert und neu gefasst.

    bzw. 2.7.2002 das Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer ein (VK 39/02 und VK 41/02).

  • OLG Brandenburg, 19.09.2003 - VK 39/02
    Unter Zurückweisung der sofortigen Beschwerde der Beigeladenen wird auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin zu 3. der Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 31.1.2003 (VK 39/02 und VK 41/02) teilweise abgeändert und neu gefasst.

    bzw. 2.7.2002 das Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer ein (VK 39/02 und VK 41/02).

  • VK Brandenburg, 31.01.2003 - VK 37/02

    Kein Rechtsschutzbedürfnis bei mangelnder Antragsbefugnis

    Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft VK 37/02 VK 39/02 VK 41/02.
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